Wiederaufnahme des „Falles Mollath“: Partei für Franken fordert Merks Rücktritt

Pressemitteilung:

Das Oberlandesgericht Nürnberg ordnet die Wiederaufnahme des Verfahrens im Fall Gustl Mollath und die sofortige Entlassung des Beschuldigten aus der Psychiatrie an. Aufgrund des völlig verfehlten Verhaltens der zuständigen bayrischen Justizministerin Merk fordert die Partei für Franken deren sofortigen Rücktritt.

Seit 2006 sitzt der gebürtige Nürnberger Mollath gegen seinen Willen in der forensischen Abteilung der Psychiatrie. Grundlage für die dortige Unterbringung war ein Verfahren gegen Mollath, in dem ihm Sachbeschädigung und Körperverletzung vorgeworfen wurde. Er hätte Autoreifen mehrerer Unbeteiligter zerstochen und seine damalige Ehefrau körperlich angegangen. Von den Vorwürfen wurde er freigesprochen. Allerdings aufgrund von Schuldunfähigkeit basierend auf einer psychischen Störung. Das von seiner Frau in Auftrag gegebene Attest, das diese Erkrankung nachweisen sollte, spielte nun die Hauptrolle im Verfahren vor dem OLG Nürnberg, das die Wiederaufnahme nun angeordnet hat: Wie am 06. August festgestellt wurde, sei dieses Attest im Rechtssinne ungültig. Denn es wurde nicht von der im Briefkopf des Schreibens genannten Ärztin, sondern „In Vertretung“ von ihrem – ebenfalls approbierten – Sohn unterzeichnet. Und dieser kleine Unterschied mache das Attest ungültig.

Das OLG Nürnberg stellte nun fest: Der Zusatz „i.V.“ vor der entscheidenden Unterschrift sei vorhanden. Allerdings angeblich so klein, dass er mit bloßem Auge nicht zu erkennen sei.

Warum das Nürnberger Gericht diesen Zusatz nun erkannte, dafür aber weder das damals zuständige Landgericht Nürnberg-Fürth, die Vertreter der Regierungsparteien im Untersuchungsausschuss, noch das prüfende Landgericht Regensburg, sei dahingestellt.

Die Vertreter der Regierungsparteien hatten im Untersuchungsausschuss „kein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten“ der zuständigen Behörden feststellen können. Die Partei für Franken fragt sich nun: Ist es nicht möglicherweise doch Vorsatz – oder zumindest grobe Fahrlässigkeit – wenn das entscheidende Attest eine laut deutschem Recht „unechte Urkunde“ ist. Sollten hier bereits von Anfang an Fehler vertuscht werden, nur um den Beschuldigten möglichst schnell und effektiv aus dem Weg zu räumen? Sollte dem bayrischen Staat Ärger erspart werden, da Mollath mehrere Anzeigen gegen Mitarbeiter der staatlichen HypoVereinsbank und deren Kunden stellte? Zumindest ein Teil der von ihm angezeigten Fälle ist ja bestätigt und belegt unsaubere Geschäfte.
Handelten Mitarbeiter der zuständigen Behörden in – wie der Spiegel schreibt – vorauseilendem Gehorsam, weil sie sich bessere Karrierechancen im CSU-geprägten bayrischen Justizapparat versprachen?

Frau Justizministerin Merk hatte lange Zeit und Gelegenheit, diese Vorwürfe zu entkräften. Und tat: Nichts. Auch, um Parteifreunde zu schützen? Das kann zumindest nicht ausgeschlossen werden. Nun freut sie sich angeblich, dass das Verfahren neu aufgerollt wird und reklamiert für sich, den “entscheidenden Schritt” getan zu haben.

Die Partei für Franken findet das nicht nur unehrlich. Sie vermutet auch ein bizzares Rechtsverständnis der Ministerin und fordert personelle Konsequenzen. Frau Merk muss Verantwortung übernehmen und ihren Posten räumen, die Fehler und Verfehlungen der zuständigen Mitarbeiter müssen offengelegt und geahndet werden. Denn ein Justizministerium, in dem das Recht zugunsten der Regierungsparteien verdreht worden sein könnte, ist ein schlechtes Justizministerium. Das Vertrauen in die Rechtsstaatlichkeit Bayerns ist verletzt. Nun müsse alles daran gesetzt werden, es wieder herzustellen, so die Franken.