Jährlich sind 30.000 bis 40.000 vermeidbare Tode zu beklagen, welche durch Krankenhausinfektionen (nosokomiale Infektionen) sterben. Zu diesen vermeidbaren Toten kommen noch ca. 700.000 Krankenhausinfektionen, die durch sorgfältige Beachtung der Hygienerichtlinien hätten vermieden werden können. Veranschaulicht an Franken sind dies 3.032 vermeidbare Tode, das heißt, jährlich wird eine Gemeinde von der Größe Biebelrieds ausgelöscht. Auf Franken heruntergebrochen wären auch die 34.400 Nosokomialinfektionen bei einem sicheren Hygienemanagement ebenso vermeidbar gewesen. Somit fallen jährlich etwa zwei Städte wie Kitzingen und Werneck zeitweise für die Volkswirtschaft aus. Die Kosten für ein derartig desaströses Hygienemanagement müssen die Unternehmen und Krankenkassen explizit die Volkswirtschaft tragen.
Wenn jetzt Forderungen laut werden, um mehr Geld für die Durchsetzung der Hygieneziele zu erreichen, so gehen diese Forderungen fehl. Jeder zusätzliche Krankheitstag, der vermeidbar ist, bindet finanzielle Mittel, die das Krankenhaus, die Volkswirtschaft und die Versicherten leisten müssen. Ohne diese Nosokominalinfektionen könnten diese Finanzmittel für andere z. B. Modernisierungsmaßnahmen eingesetzt werden. Spardruck müssten die Krankenhausverwaltungen zu einem effektiven Hygienemanagement anspornen.
Nicht zusätzliche Mittel sind erforderlich, sondern das Verständnis für die notwendigen Maß-nahmen. Hierzu ist es notwendig, dass die Führungspersonen mit Vorbildfunktion ihren Mitarbeitern vorangehen. Eine Händedesinfektion nach jedem Patienten sollte bei den Ärzten selbstverständlich sein. Ebenso muss es selbstverständlich sein, dass die Anästhesistin nicht mit einem Brötchen im Mund ihre Arbeit im OP verrichtet. Seriöse Studien zeigen auf, dass die Hände des Pflegepersonals hygienisch besser „aufbereitet“ sind, als die Hände der Ärzte. Auch der Zeitfaktor kann nicht als Ausrede herangezogen werden, denn während des Ganges von einem zum anderen Patienten ist genügend Zeit sich die Hände zu desinfizieren. Aus eigener Praxis ist mir diese Vorgehensweise vertraut.
Unter Berücksichtigung der Fakten und den vorhandenen Studien wären folgende Maßnahmen zu überdenken:
- Ergänzung des Infektionsgesetzes mit Vollzughinweis
- Verbesserung der hygienischen Ausbildung in den medizinischen Studienfächern unter Einbindung der Hygienestandards
- Einführung eines sechssemestriges Studium im Hygienemanagement mit Bachelorabschluss
- Eigenständiges Hygienemanagement an den Krankenhäusern, welches in der Stabsstelle einzugliedern ist. Die Leitung sollte durch einen Absolventen des Studienfaches Hygienemanagement übernommen werden.
- Verpflichtende, intensive hygienische Schulungen des ärztlichen und pflegerischen Personals an den Krankenhäusern bei der Einstellung und in einem Wiederholungsrhythmus.
Zusammenfassend kann ausgeführt werden, dass bei konsequenter Verwirklichung dieser Maßnahmen die Nosokomialinfektionen gesenkt werden können. Bei durchgängiger Anwendung der „Richtlinie für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention“ ist kein neues Gesetz erforderlich, sondern nur eine entsprechende Ergänzung des Infektionsschutzgesetzes mit einem Vollzughinweis. Der volkswirtschaftliche Nutzen und der Nutzen für das einzelne Krankenhaus sind erheblich höher, als die finanziellen Aufwendungen für ein modernes Hygienemanagement. Dadurch würden nicht nur die finanziellen Ressourcen geschont, sondern freigesetzt und auch das unermessliche Leid, welches die Betroffenen trifft, verhindert.
Mit fränkischen Grüßen
Oskar G. Weinig M.A.
Gesundheitswissenschaftler
AK-Leiter Gesundheit